Wir beraten Handelsvertreter und Unternehmen im Zusammenhang mit dem Ausgleichsanspruch, der dem Handelsvertreter bei Vertragsbeendigung grundsätzlich zusteht (§ 89 b HGB). Des Weiteren erstellen wir für unsere Mandanaten Handelsvertreter- und sonstige Vertriebsverträge und unterstützen bei der Wahl der optimalen Vertriebsform.
Überdies weisen wir Beratungserfahrung bei außergerichtlich und gerichtlich ausgetragenen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien im Rahmen des Abschlusses und der Abwicklung von Handelsverträgen (Kommissions- Fracht- und Speditionsgeschäften) auf.