Grundstückskaufverträge sind notariell zu beurkunden. Der einzuschaltende Notar hat die Betroffenen über wesentliche Vertragsbestimmungen zu belehren. Die Praxis zeigt aber, dass Grundstückskaufverträge häufig, insbesondere hinsichtlich der Zahlungskonditionen, der Sicherstellung des Kaufpreises, der Sicherstellung des lastenfreien Eigentumsüberganges des Grundstückes und der Abwicklung sich derart kompliziert gestaltet, dass eine Vorabprüfung bzw. die Ausarbeitung eines zu beurkundenden Entwurfes zu empfehlen ist.
Miet- und Pachtverträge sind häufig langfristig ausgestaltet und bergen hierbei teilweise erhebliche Risiken in sich. Überdies sind die Verträge stets individuellen Gegebenheiten anzupassen. Eine sorgfältige Gestaltung entsprechender Verträge ist daher zwingend geboten.