Wir beraten unsere Mandanten – insbesondere auch unter Beachtung steuerlicher Gesichtspunkte – bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen (Testamente und Erbverträge) und der Vorbereitung sonstiger Regelungen im Sinne der Erbfolge. Soweit in dem betroffenen Vermögen Unternehmen vorhanden sind, sind häufig lebzeitige vorbereitende Schenkungen bzw. Regelungen mit weichenden Pflichtteilsberechtigten zu treffen.
Überdies unterstützen wir unsere Mandanten im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, die sich oftmals als langwierig und schwierig darstellen.
Bei Bedarf beraten wir unsere Mandanten – in Abstimmung mit den steuerlichen Beratern – im Rahmen von steuerlichen Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.