Unsere Beratungstätigkeit umfasst sämtliche Gebiete des Wirtschaftsrechts, insbesondere das Bankrecht, Erb- und Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücks-, Miet- und Pachtrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht (einschließlich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
stets unter Beachtung betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Komponenten.
Aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden Sachverhalte kommt der sorgfältigen Vertragsgestaltung erhebliche Bedeutung zu, so dass eine anwaltliche Begleitung bereits vor Abschluss von Verträgen dringend zu empfehlen ist. Bei Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung von Verträgen bzw. des Bestehens von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen unterstützen wir Sie beim Versuch, einvernehmliche außergerichtliche Lösungen zu finden.
Im Zusammenhang mit der geplanten Gründung einer Gesellschaft ist die Wahl einer – sowohl unter wirtschaftlichen als auch steuerlichen Gesichtspunkten – passenden Rechtsform erheblich. Häufig gestalten sich die Abfassung der erforderlichen Verträge sowie die Vorbereitung bei erforderlich werdenden Registeranmeldungen als schwierig. Aufgrund wirtschaftlicher Entwicklungen, der Entwicklung eines Unternehmens selbst bzw. Veränderungen im Gesellschafterkreis können Umstrukturierungen sinnvoll sein und erforderlich werden, bei deren Umsetzung wir Sie ebenfalls gerne unterstützen.
Auch bei der Abfassung von Testamenten oder Erbverträgen und der Umsetzung von Unternehmensnachfolgeregelungen bzw. der Durchführung von Erbauseinandersetzungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Obwohl das Ziel einer frühzeitig ansetzenden, sinnvollen Planung und der Begleitung bei der Gestaltung der entsprechenden Verträge darin liegt, gerichtliche Streitigkeiten zu verhindern, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch in Prozessen.