Kauf- und Werkvertragsrecht

Überzogene Vorschriften hinsichtlich vereinbarter Mengen, vereinbarter Preise bzw. der Gewährleistung in Kauf- oder Werkverträgen können zur Vernichtung der Existenz von gesunden Unternehmen führen. Die sorgfältige Ausgestaltung von Kauf- bzw. Werkverträgen ist daher unabdingbar. Wir beraten unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Gestaltung entsprechender Verträge.

Häufig kommt es im Rahmen der Abwicklung (langfristiger Verträge) zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien, deren außergerichtliche Schlichtung gerichtlichen Auseinandersetzungen vorzuziehen ist. In diesem Zusammenhang unterstützen wir unsere Mandanten in dem Bemühen, einvernehmliche, außergerichtliche Lösungen zu erreichen.

Sofern außergerichtliche Lösungen nicht zu erzielen sind, ist die Vertretung in Gerichtsverfahren unabdingbar.