Gesellschaftsrecht

Die gesellschaftsrechtliche Beratung beginnt bereits vor Gründung des betroffenen Unternehmens. Die »angemessene« gesellschaftsrechtliche Form des Unternehmens ergibt sich insbesondere aus dem Gesellschaftszweck, den potenziellen Gesellschaftern sowie steuerlichen Vorgaben. Wir beraten unsere Mandanten in diesem Zusammenhang bei der Wahl der Rechtsform, der Abfassung von Gesellschaftsverträgen und sonstigen Vereinbarungen sowie der Vorbereitung von Registeranmeldungen.

Im Verlaufe des »Lebens« einer Gesellschaft ergeben sich häufig Veränderungen, die eine Umstrukturierung des Unternehmens, ggf. eine Rechtsformänderung erforderlich machen. In diesem Zusammenhang sind wir ebenso beratend tätig wie im Zusammenhang mit Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Die Vertretung kann sich hierbei auch auf die Interessenwahrnehmung im Rahmen gerichtlicher Verfahren erstrecken.